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20.05.2021; 15:17 Uhr
Filmförderung
Bundestag beschließt Reform des Filmförderungsgesetzes

Der Bundestag hat am heutigen Tag eine Reform des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung hervor. Die Novelle sei vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung als Übergangsgesetz mit einer verkürzten Laufzeit von zwei Jahren angelegt.

Die Reform soll eine flexiblere Handhabung der Fördervoraussetzungen ermöglichen, enthalte aber auch eine Verpflichtung zu ökologischer Nachhaltigkeit bei Filmproduktionen.

Für eine größere Novelle habe es aufgrund der Corona-Krise an einer belastbaren Datengrundlage gefehlt. Die Novellierung erfolgt regelmäßig, um die Filmförderung der Marktentwicklung anzupassen. 

 

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