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31.05.2021; 12:38 Uhr
"Riesiger Shitstorm geerntet" ist Tatsachenbehauptung
OLG Frankfurt zu Antrag von Sängerin gegen Presseveröffentlichung

Die Äußerung in einer Presseveröffentlichung, die Antragstellerin habe einen "riesigen Shitstorm geerntet", ist laut OLG Frankfurt eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts von vergangener Woche hervor (16 W 8/21).

In der streitgegenständlichen Meldung wurde vonseiten der Antragsgegnerin behauptet, die Antragstellerin und ein ehemaliger Bandkollege hätten einen riesigen Shitstorm erhalten, da sie beide in einem Post auf Instagram aufgrund von Erinnerungslücken spaßeshalber von "Demenz" gesprochen und daraufhin laut OLG Frankfurt einige negative Stellungnahmen erhalten hätten.

Dazu hat das Gericht nun entschieden, dass die Äußerung "riesig" in diesem Zusammenhang eine unwahre Tatsachenbehauptung gewesen sei. Unter dem Begriff "Shitstorm" handele es sich zwar "nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers um einen Sturm der Entrüstung", jedoch reichten laut OLG Frankfurt "nur wenige negative Stellungnahmen […] nicht aus, um sie als 'riesigen Shitstorm' zusammenzufassen". Vielmehr verstehe der geneigte Leser unter den Begriffen "eine Reaktion ganz anderen Ausmaßes", als dies im entsprechenden Verfahren aufgrund der vereinzelten kritischen Anmerkungen gewesen sei.

 

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