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02.02.2021; 15:42 Uhr
Streit um Nachvergütung für Comedyserie "Sechserpack"
LG München I bejaht Auskunftsanspruch von Schauspielerin

Das LG München I hat dem Auskunftsanspruch einer Schauspielerin betreffend die mit der Comedy-Fernsehserie Sechserpack erzielten Einnahmen gegen den Privatfernsehsender Sat.1 stattgegeben (21 O 19277/18). Das hat das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

Mit ihrer Stufenklage begehrt die Schauspielerin insgesamt die Geltendmachung eines urheberrechtlichen Nachvergütungsanspruchs für deren Mitwirken an der genannten Comedy-Serie, welche in den Jahren 2003 bis 2010 produziert wurde und seitdem regelmäßig im Programm des Senders wiederholt wird. Ihrer Auffassung nach wurde sie hierfür durch das ursprünglich vereinbarte Honorar nicht ausreichend entlohnt. Auf erster Stufe wurde zunächst über den Auskunftsanspruch über die erzielten Einnahmen entschieden.

Dem gab das LG München I in seiner Entscheidung nun statt. Das Gericht sah "klare Anhaltspunkte dafür, dass die fragliche Comedyserie im Vergleich zu anderen Comedyformaten überdurchschnittlich erfolgreich verwertet [worden sei]". Da deshalb ein Nachvergütungsanspruch möglich erscheine, hat es den beklagten Fernsehsender nun zunächst zur Auskunft verurteilt. Das Urteil ist nach Angaben des LG München I noch nicht rechtskräftig.

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[IUM/th]

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