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04.02.2021; 14:44 Uhr
Schadensersatzklage gegen "Süddeutsche"
OLG Nürnberg weist Berufung wegen Berichterstattung über angebliche Insidergeschäfte ab

Das OLG Nürnberg hat die Berufung über eine Millionenklage gegen die Süddeutsche Zeitung zurückgewiesen (3 U 2445/18). Das gab das Gericht in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung bekannt.

In dem besagten Verfahren geht der Mitbegründer der Solar Millennium AG aus Erlangen als Kläger gegen eine Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung vor, in der unter anderem die Frage aufgeworfen wurde, ob der Kläger Insiderwissen zu seinen Gunsten genutzt hatte. Er behauptet, die Berichterstattung würde unzutreffende Behauptungen über ihn aufstellen und stellten daher eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Daher sei ihm durch entgangene Aufträge ein Schaden in Höhe von knapp 79 Millionen Euro entstanden. Schon in der ersten Instanz hatte das LG Nürnberg-Fürth im Jahr 2018 die Klage als unbegründet abgewiesen (11 O 9597/16).

Dieser Einschätzung hat sich nun auch das OLG Nürnberg angeschlossen und die Berufung folglich zurückgewiesen. Die Darstellungen im konkreten Artikel seien im Wesentlichen zutreffend, so die Pressemitteilung des OLG, im Übrigen könne sich die Zeitung auf die Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung berufen. Schließlich bezweifelten die Richter des konkreten Falls laut Pressemitteilung, dass zwischen der Berichterstattung durch die Süddeutsche Zeitung und den entgangenen Aufträgen ein hinreichend kausaler Zurechnungszusammenhang bestehe. Daran könne auch ein Artikel einer Schweizer Tageszeitung, der die Berichterstattung in der Folge aufgegriffen hatte, nichts ändern, da sich dieser inhaltlich zu sehr von der ursprünglichen Berichterstattung unterscheide.

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