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10.12.2020; 17:42 Uhr
Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG
Gericht hält laut Bericht eigene Pressearbeit nicht für verfassungswidrig

Wie das Portal LTO berichtet, hat das BVerfG schon im Oktober den Antrag eines Journalisten auf Zugang zu Vorabinformationen über Entscheidungen des Verfassungsgerichts abgelehnt. Dies ergebe sich aus einem Bescheid des BVerfG, der LTO vorliege (1274-691/20).

Insbesondere sehe das Gericht in seiner Praxis keine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG), wenn es lediglich den Mitgliedern der sogenannten Justizpressekonferenz Vorabinformationen über kommende Entscheidungen erteile, so der Bericht bei LTO. Hierdurch würde das Gericht lediglich seinen Informationsauftrag gegenüber der Öffentlichkeit erfüllen.

Die Praxis des BVerfG, lediglich Mitglieder der Justizpressekonferenz vorab über Entscheidungen sowie deren Inhalt zu informieren, wird von Medienvertretern schon länger kritisiert (vgl. Meldung vom 18. August 2020).

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