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08.12.2020; 15:59 Uhr
Bericht: OLG München bestätigt Klarnamenpflicht auf Facebook
Verpflichtung sei geeignet, von rechtswidrigem Verhalten abzuhalten

Das OLG München hat heute in zwei Urteilen entschieden, dass die Klarnamenpflicht im sozialen Netzwerk Facebook rechtmäßig ist (18 U 2822/19; 18 U 5493/19). Das berichten beck-aktuell und LTO unabhängig voneinander.

Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Konten gesperrt wurden, da sie nicht ihren wahren Namen bei der Anmeldung angegeben hatten (vgl. Meldung vom 1. September 2020). Laut der Meldung hielten die Richter des OLG München die Klarnamenpflicht von Facebook dazu geeignet, Nutzer davor abzuhalten, sich im Internet rechtswidrig zu verhalten. Deshalb sei das Netzwerk dazu berechtigt, dadurch präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Eine anonyme Nutzungsmöglichkeit gemäß § 13 Abs. 6 S. 1 TMG sei Facebook nicht zumutbar.

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[IUM/th]

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