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06.11.2020; 10:12 Uhr
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt
Entwurf des BMJV soll Rechtssicherheit für Influencer schaffen

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf "zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" vorgelegt.

Neben diversen Neuregelungen zu Online-Marktplätzen und Kaffeefahrten sieht der Entwurf insbesondere auch Vorschriften zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation im Internet vor. Hier soll gerade für Influencer und Blogger Rechtssicherheit darüber geschaffen werden, wann diese ihre Beiträge in sozialen Netzwerken als Werbung kennzeichnen müssen. So sieht der neu geschaffene § 5a Abs. 4 S. 2 UWG-E vor, dass künftig ein kommerzieller Zweck nur dann anzunehmen sei, wenn die betreffende Person "ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmen" erhalten habe. Bislang wird die Frage, wann eine werbliche Handlung bei Influencern und Bloggern bejaht werden kann, in der Rechtsprechung nicht immer einheitlich beurteilt (z.B. OLG Frankfurt ZUM 2020, 345).

Das Ministerium ruft nun alle Interessierten dazu auf, bis zum 2. Dezember 2020 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Danach sollen die Stellungnahmen auf der Homepage des BMJV veröffentlicht werden.

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