KJM geht gegen Twitter vor
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gegen Twitter wegen der Verbreitung pornografischer Angebote durch Nutzer des sozialen Netzwerkes vor. Das hat die KJM mit Pressemitteilung vom heutigen Tag bekanntgegeben.
So habe die Kommission auf der Plattform nach eigenen Angaben in sechs Fällen Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgestellt. Die Profilinhaber nutzten das soziale Netzwerk, um pornografische Inhalte zugänglich zu machen, so die KJM in ihrer Stellungnahme. Dabei sei nicht sichergestellt, dass Kindern und Jugendlichen der Zugang zu diesen Angeboten verwehrt bliebe. Laut Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM, sei es nicht nachvollziehbar, das Twitter nicht gegen solche Inhalte proaktiv vorgehe, obwohl das Netzwerk grundsätzlich die technischen Möglichkeiten dazu hätte. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, welche für die KJM in vier Verfahren vorgeht, sieht Twitter auch in einer gesellschaftlichen Verantwortung. Thomas Fuchs, Direktor der für die beiden anderen Verfahren zuständigen Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein, bekundete, dass frei zugängliche Pornografie auch auf Twitter ein unzulässiges Geschäftsmodell sei.
Bereits im Juni kündigte die KJM an, in Zukunft strenger gegen Pornografie im Internet vorzugehen. Damals ging es noch um die Anbieter von drei Webseiten, welche pornografisches Material ohne Altersverifikationssysteme anbieten (vgl. Meldung vom 9. Juni 2020).
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