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08.09.2020; 11:55 Uhr
Bundesinnenministerium muss Twitter-Direktnachrichten herausgeben
VG Berlin zu IFG-Anspruch

Das VG Berlin hat das Bundesinnenministerium (BMI) dazu verpflichtet, sämtliche Twitter-Direktnachrichten an die Online-Plattform Frag den Staat herauszugeben (2 K 163/18). Das berichtet die LTO.

Die Plattform begehrte die Herausgabe sämtlicher Direktnachrichten durch das BMI und berief sich dabei auf den Auskunftsanspruch aus § 1 Abs. 1 IFG. Laut Bericht habe das BMI die Anfrage zunächst mit der Begründung abgelehnt, bei den Direktnachrichten auf Twitter handele es sich nicht um amtliche Informationen im Sinne des Gesetzes, da diese keine Aktenrelevanz hätten.

Der anschließend eingereichten Klage gab das VG Berlin nun statt und begründete dies damit, dass es für das Vorliegen einer amtlichen Information irrelevant sei, ob deren Inhalt tatsächlich veraktet ist. Allein entscheidend sei deren amtlicher Inhalt. Der von Frag den Staat ursprünglich begehrten Herausgabe aller Nachrichten ab 2014 erteilte das Gericht laut LTO jedoch eine Absage und begrenzte den maßgeblichen Zeitraum auf die Jahre 2016 bis 2018. Laut der Meldung bei LTO kündigte das BMI bereits in der Klageerwiderung an, im Falle einer Niederlage in Zukunft auf Twitter-Direktnachrichten zu verzichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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