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26.11.2024; 18:41 Uhr
Bluesky und der DSA
DSCs sollen DSA-Konformität der Plattform prüfen

Der Kurznachrichtendienst Bluesky steht in dem Verdacht, die Vorgaben des Digital Services Acts nicht einzuhalten. Die Europäische Kommission hat die nationalen DSA-Koordinator:innen zur Überprüfung dieses Verdachts aufgefordert. Es berichtet heise online.

Die Plattform Bluesky gilt als Alternative zu X und hat in den vergangenen Wochen einen starken Zulauf erfahren. Es handelt sich bei der Plattform allerdings noch nicht um einen very large online platform iSd Digital Services Acts (DSA). Trotzdem unterliegt die Plattform gewissen Pflichten unter dem DSA, denen sie möglicherweise nicht nachgekommen ist. Die nationalen DSA-Koordinatr:innen (DSC) sind nun dazu angehalten, dies zu überprüfen.

Dokumente:

[IUM/ee]

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https://www.urheberrecht.org/news/7627/


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