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19.11.2024; 18:58 Uhr
Fehlinformationen auf sozialen Medien
Urteil des OLG Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14. November 2024 entschieden, dass die Plattform Facebook bestimmte Postings mit Fehlinformationen zur Wirksamkeit und zur Gefährlichkeit des Corona-Vakzins löschen durfte (16 U 52/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Im Verfahren hatte sich ein Facebook-Nutzer gegen die Löschung eines Postings auf der Plattform durch die Betreiberin Meta gewehrt. Das Posting betraf das Corona-Vakzin und bezog sich auf Informationen von einem »verschwörungsideologischen Kanal«.

Der Kläger blieb nun in zweiter Instanz erfolglos. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied, dass Meta Postings mit Falschinformationen zur Covid-Pandemie dann löschen dürfe, wenn die enthaltenen Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheitsorganisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Weiter dürfte das Posting den derzeitigen Erkenntnisstand nicht sachbezogen kritisieren. Diese Voraussetzungen bejahte das Gericht, so die Meldung.

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