Datenscraping auf Facebook
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom vergangenen Montag im ersten Leitentscheidungsverfahren u.a. entschieden, dass auch der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung einen Schadensersatzanspruch auslösen kann (VI ZR 10/24). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Das Leitentscheidungsverfahren betraf ein weitreichendes »Datenleck« auf der sozialen Plattform Facebook. Darauf hatten zahlreiche betroffene Nutzer:innen einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend gemacht. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) und seine Deutung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO wurden von Vertreter:innen des Verbraucherschutzes positiv aufgenommen.
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