Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ruft das Bundesverfassungsgericht an, da er sich durch den Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin in seiner Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) verletzt sieht. Es berichtet beck aktuell.
Die konkreten Vorgaben, die der neue Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin enthalte, schränke den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unverhältnismäßig stark ein. Zu den angegriffenen Regelungen zählt etwa die Vorgabe, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind. Entsprechende Vorgaben könnten auch mit dem Skandal des Senders im Jahr 2022 nicht gerechtfertigt werden.
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