Französische Zeitungsverlage verklagen X
Mehrere französische Zeitungsverlage haben den Kurznachrichtendienst X verklagt. Sie werfen X vor, die Plattform verletzte die Leistungsschutzrechte der Presseverlage, indem X Inhalte der Verlage auf der Plattform verbreite. Es berichtet u.a. golem.
Zu den Kläger:innen gehören u.a. Le Figaro, Les Echos und Le Monde. Eine einstweilige Verfügung zur Ermittlung der Einnahmen, die X durch die Nutzung der Presseinhalte erhalten hatte, hatte ein französisches Gericht bereits im April dieses Jahres erlassen. Darauf hat X bis dato nicht reagiert.
X weist die Ansprüche von sich und sieht sich von der maßgeblichen Regelung zum Leistungsschutzrecht nicht erfasst.
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