Drohnenaufnahmen und Urheberrecht
Auf LTO besprechen Frank Fischer und Laura Marie Münster die Entscheidung des Bundesgerichtshofes von Ende Oktober zur urheberrechtlichen Panoramafreiheit von Drohnenaufnahmen. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (I ZR 67/23, vgl. Meldung vom 24. Oktober 2024).
Frank Fischer und Dr. Laura Marie Münster sind Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt im Bereich »IP & Media«.
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7594:
https://www.urheberrecht.org/news/7594/
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