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11.11.2024; 18:17 Uhr
Liednutzung zu Wahlkampfzwecken
Herbert Grönemeyer wehrt sich gegen Nutzung von »Zeit, dass sich was dreht«

Der Musiker Herbert Grönemeyer hat gleich mehrere Parteien aufgefordert, es zu unterlassen, seine Lieder, konkret das Lied »Zeit, dass sich was dreht«, für Wahlkampfzwecke zu nutzen. Darüber berichtet u.a. Spiegel Online.

Sowohl die Partei Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU) als auch Bündnis 90/Die Grünen hatten das Lied zuletzt für Wahlwerbung genutzt. Grönemeyer stützt sein Unterlassungsbegehren auf sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) sowie auf das Urheberpersönlichkeitsrechts iSd § 14 UrhG, berichtet LTO. Die Nutzung seines Liedes verletzte sein Selbstbestimmungsrecht, so der anwaltlich vertretene Musiker. 

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[IUM/ee]

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