Nachforschungspflicht eines Bewertungsportals
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil aus dem vergangenen August entschieden, dass einem Arzt ein Löschungsanspruch gegen eine Bewertungsplattform zusteht, der eine ungeprüfte Bewertung einer vermeintlichen Patientin des Mediziners betrifft (18 U 2631/24 Pre). Darüber berichtet beck aktuell.
In dem einstweiligen Verfahren wehrte sich der Chirurg gegen die Veröffentlichung der negativen Bewertung einer vermeintlichen Patientin. Er machte geltend, dass sie tatsächlich nie bei ihm in Behandlung gewesen sei.
Das Oberlandesgericht (OLG) München gab dem Anspruch in zweiter Instanz statt und entschied: Das Bewertungsportal sei als mittelbarer Störer dazu verpflichtet gewesen, die angegriffene Bewertung nach entsprechender Rüge des Chirurgen zu überprüfen. Dafür hätte es von der anonymen Nutzerin eine Stellungnahme und Belege einholen müssen. Dass die Nutzerin die angebliche Behandlung sehr ausführlich geschildert habe, ließe die Prüfpflicht nicht entfallen. Der Löschungssanspruch folge aus § 1004 BGB analog.
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