Transparenzberichterstattung durch Anbieter:innen von Vermittlungsdiensten
Die Europäische Kommission hat eine Durchführungsverordnung angenommen, die Vorschriften und Muster für die Transparenzberichterstattung im Rahmen des Digital Services Acts regelt und damit zu ihrer Harmonisierung beitragen soll. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Kommission hervor.
Die Durchführungsverordnung werde es erleichtern, die Berichte der betroffenen Plattformen über Inhaltsmoderationssysteme und Kontokündigungen zu vergleichen. Denn sie regelt das Format, den Inhalt und die Berichtszeiträume für die Transparenzberichte einheitlich. Weiter werden die Verfahren zur Moderation von Inhalten detailliert beschrieben und bestimmte Informationskategorien festgesetzt.
Artikel 15 und 24 des Digital Services Acts (DSA) legen Anbieter:innen von Vermittlungsdiensten und von Online-Plattformen bestimmte (zusätzliche) Transparenzpflichten auf.
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