Auskunft zur Spyware »Pegasus«
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tage den Auskunftsanspruch eines Journalisten gegenüber dem Bundesnachrichtendienst abgelehnt, der den Erwerb und den Einsatz der Spyware »Pegasus« betrifft (10 A 5.23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Der klagende Journalist gehört der Investigativ-Plattform FragdenStaat an. Die sogenannte Spyware »Pegasus« ermöglicht es, mobile Endgeräte mit bestimmten Betriebssystemen auszuspähen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte das Auskunftsersuchen des Journalisten bezüglich des Einsatzes von »Pegasus« abgelehnt.
Die darauf angestrengte Klage blieb nun ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verneinte den verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse für den Fall: In der Abwägung der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) gegen die öffentlichen Interessen an der Geheimhaltung hätten diese überwogen. Der BND habe nachvollziehbar dargelegt, dass eine Auskunftserteilung die Funktionsfähigkeit des Geheimdienstes und die internationale Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten gefährde.
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