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24.10.2024; 20:24 Uhr
Eames-Chair vor dem EuGH
Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass die europäischen Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Kunstwerke im Gebiet der Europäischen Union unabhängig vom Ursprungsland dieser Werke oder der Staatsangehörigkeit ihrer Urheber:innen zu schützen (C-227/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Dem Verfahren lag ein Rechtsstreit in den Niederlanden zugrunde. Geklagt hatte das Unternehmen Vitra gegen das Unternehmen Kwantum wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem »Dining Sidechair Wood« von den US-Bürger:innen Charles und Ray Eames. In diesem Zuge legte der Oberste Gerichtshof der Niederlande dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, »ob es den Mitgliedstaaten noch freisteht, die in der Berner Übereinkunft enthaltene Klausel der materiellen Gegenseitigkeit auf Werke der angewandten Kunst mit Ursprung in Drittstaaten anzuwenden, die diese Werke lediglich aufgrund einer besonderen Regelung schützen, auch wenn der Unionsgesetzgeber eine solche Einschränkung nicht vorgesehen hat.«

Dies verneint der EuGH in seinem Urteil: Im Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/29 seien die Mitgliedstaaten nicht mehr für die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften der Berner Übereinkunft zuständig. Ein Mitgliedstaat könne daher nicht abweichend von den Bestimmungen des Unionsrechts die in der Berner Übereinkunft enthaltene Klausel der materiellen Gegenseitigkeit auf ein Werk anwenden, das aus den USA stammt.

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