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22.10.2024; 01:18 Uhr
Regierungskritische Presseberichterstattung
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom vergangenen Freitag das Bundesinnenministerium dazu verurteilt, einem Online-Nachrichtenportal Auskunft darüber zu erteilen, gegen wen es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete (OVG 6 S 37/24). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Dem Nachrichtenportal stehe ein verfassungsunmittelbarer presserechtlicher Auskunftsanspruch zu: Es sei der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen. Der Umstand, dass die Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien vorgehe, sei von allgemeinem Informationsinteresse. Hinsichtlich des geltend gemachten Auskunftsbegehrens bestehe zudem ein Aktualitätsbezug, der eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigte. 

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