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24.10.2024; 19:43 Uhr
BMF vs. Attac
BMF macht urheberrechtliche Ansprüche wegen Website von Attac geltend

Netzpolitik.org berichtet über das auf das Urheberrecht gestützte Vorgehen des Bundesministeriums der Finanzen gegen die Nichtregierungsorganisation Attac. Attac hatte eine Website unter der Domain geldmitverstand.de eingerichtet, die einer Website des Finanz- und Bildungsministeriums ähnlich sieht.

Attac kritisiert mit seiner Website die Website des Finanz- und Bildungsministeriums unter der Domain mitgeldundverstand.de: Dabei handele es sich um eine steuerfinanzierte Plattform, mit der die Freie Demokratische Partei (FDP) neoliberale Wirtschaftsideologie unter dem Deckmantel der Bildung verbreite. Außerdem veröffentlicht Attac auf seiner Website finanzmarktkritische Publikationen.

Gegen die Website von Attac wehrte sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun mit einem Unterlassungsschreiben, da diese »in ihrer gestalterischen Form […] große Übereinstimmung mit der Finanzbildungsplattform mitgeldundverstand.de« zeige und daher eine Urheberrechtsverletzung im Raum stehe. Attac sieht sein Vorgehen von der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) gedeckt und hält das Vorgehen des BMF für einen Fall des »Zensururheberrechts«.

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[IUM/ee]

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