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10.10.2024; 18:45 Uhr
Werbe- und Medienrechte der FIS
Eilentscheidung des LG München I

Das Landgericht München I hat gestern im Eilverfahren entschieden, dass die Bündelung internationaler Werbe- und Medienrechte für Worldcup-Veranstaltungen der International Ski and Snowboard Federation kartellrechtswidrig ist (37 O 7091/24). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Geklagt hatte der Deutsche Skiverband (DSV) und eine Tochtergesellschaft. Diese wendeten sich gegen einen Beschluss der International Ski and Snowboard Federation (FIS) vom 26. April 2024, in dem die Bündelung der internationalen Werbe- und Medienrechte an FIS World Cup-Veranstaltungen im Sinne einer Zentralvermarktung durch die FIS vorgesehen ist.

Das Landgericht (LG) München I entschied nun, dass der Beschluss der FIS eine nach europäischem Kartellrecht unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sei. Außerdem nutze die FIS dadurch ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des DSV aus. Originär sei nämlich dieser Rechteinhaber für Werbe- und Medienrechte im Zusammenhang mit Skiveranstaltungen.

Das Gericht untersagt der FIS damit vorläufig, den Beschluss vom 26. April 2024 umzusetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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