Empfehlungssysteme von YouTube, Snapchat und TikTok
Die Europäische Kommission hat die Plattformen YouTube, Snapchat und TikTok auf Grundlage des Digital Services Acts dazu aufgefordert, Informationen über die Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme bereitzustellen. Darüber berichtet u.a. heise online.
Das Auskunftsersuchen der Kommission soll u.a. Aufschluss darüber geben, welche Inhalte den Nutzer:innen aus welchen Gründen in ihren Timelines und News-Feeds angezeigt werden. Nach Artikel 34 und 35 des Digital Services Acts (DSA) müssen sehr große Online-Plattformen u.a. Risiken bewerten und minimieren, die von ihren Empfehlungssystemen ausgehen. Daran knüpft das Auskunftsersuchen an.
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