mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.09.2024; 19:29 Uhr
Pressekodex gilt für KI-Produkte
Anpassung durch den Presserat erfolgt

Der Deutsche Presserat hat den Pressekodex angepasst. In Zukunft fallen danach auch journalistische Arbeiten, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt werden, in seinen Anwendungsbereich. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Presserates hervor.

Der Deutsche Presserat hat dafür die Präambel des Pressekodex wie folgt angepasst: »Wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, unabhängig von der Art und Weise der Erstellung. Diese Verantwortung gilt auch für künstlich generierte Inhalte.« Zusätzliche Änderungen seien nach Ansicht des Presserates nicht erforderlich. Dies gelte insbesondere auch für eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7517:

https://www.urheberrecht.org/news/7517/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.