mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.06.2014; 09:00 Uhr
Neue EU-Richtlinie: Widerrufsrecht für Streaming- und Download-Angebote
Gesetzesänderungen treten am 13. Juni 2014 in Kraft

Mit Stichtag zum 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechts-Richtlinie (RL 2011/83/EU) in Kraft. Diese sieht zahlreiche Änderungen im elektronischen Geschäftsverkehr vor. Neugeschaffen wurde u.a. ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Kauf »digitaler Inhalte«, d.h. »Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden (...) unabhängig davon, ob auf sie durch Herunterladen oder Herunterladen in Echtzeit (Streaming) von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen wird«. Dieses Widerrufsrecht, das auch Streaming- und Download-Anbieter betrifft, soll jedoch bereits erlöschen, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages, nachdem der Verbracher ausdrücklich der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat. Ferner muss der Verbraucher bestätigen, dass er über den möglichen Verlust seines Widerrufsrechts informiert wurde. 

Die neuen Regelungen gelten für entgeltliche Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen werden. Da eine Übergangsfrist nicht vorgesehen ist, müssen sich die Änderungen spätestens zu diesem Zeitpunkt in den entsprechenden Neufassungen der AGB, Widerrufsbelehrungen und Informationshinweisen der Anbieter widerfinden, rät auch das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in seiner Pressemitteilung. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5227:

https://www.urheberrecht.org/news/5227/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.