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06.05.2014; 11:57 Uhr
BGH zur Zulässigkeit von AGB-Klauseln in Verträgen mit Synchronschauspielern
Fortsetzung der Rechtsprechung zu Honorarbedingungen für freie Journalisten

»Die Bestimmungen der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und § 92 Abs. 1 UrhG sind Auslegungsregeln und kommen als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht«. Dies hat der I. Zivilsenat des BGH mit seinem erst kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 2013 entschieden (Az.: I ZR 41/12 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Geklagt hatte ein eingetragener Verein, der u.a. die Interessen der Synchronschauspieler wahrnimmt gegen einen Hersteller von Synchronfassungen. Streitgegenstand waren die in Mustervereinbarungen enthaltenen AGB, die die Beklagte den Verträgen mit Synchronschauspielern zugrunde legte.

Der BGH hat - wie zuvor das Kammergericht (ZUM-RD 2012, 519) - entschieden, dass den Vorschriften der § 31 Abs. 5 und §§ 88 ff. UrhG keine gesetzliche Leitbildfunktion für die Bewertung von Nutzungsrechten im Rahmen der Kontrolle von AGB zukomme. Mit Blick auf § 31 Abs. 5 UrhG und die in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Zweckübertragungslehre betont der BGH, dass vertragliche Regelungen, die die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und damit unmittelbar den Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflichten bestimmen, zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung gehören. Sie seien deshalb regelmäßig der Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB entzogen. Gegen die Annahme eines Leitbildcharakters des § 31 Abs. 5 UrhG im Rahmen einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle spreche ferner der für diese Bestimmung anzuwendende konkret-individuelle Prüfungsmaßstab, während bei der Inhaltskontrolle ein abstrakt-genereller Maßstab zugrunde zu legen sei. Die §§ 88 ff. UrhG stellen keine gesetzliche Grundentscheidung i.S.d. eines Gerechtigkeitsgebots dar, so der BGH. Wie § 31 Abs. 5 UrhG und der Zweckübertragungsgedanke seien auch diese Vorschriften bloße Auslegungsregeln.   

Dokumente:

  • Urteil des BGH vom 31. Mai 2012, Az.: I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten; ZUM 2012, 793 (Volltext bei Beck Online)

Institutionen:

[IUM/ct]

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