mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.04.2014; 09:58 Uhr
Einigungsvorschlag im Schlichtungsverfahren zwischen BVK und Constantin Television
Kameraleuten soll Beteiligungsanspruch i.H.v. 1,75 Prozent vom Ertrag zustehen

Wie der Berufsverband Kinematografie e.V. (BVK) vergangene Woche in seiner Pressemeldung mitteilt, hat die Schlichtungsstelle im Schlichtungsverfahren mit der Constantin Television GmbH am 19. März 2014 einen Einigungsvorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) für Kameraleute bei TV-Produktionen beschlossen.

Die GVR soll sowohl für voll- und teilfinanzierte TV-Auftragsproduktionen wie auch für TV-Eigenproduktionen gelten. Sie stellt fest, dass die mit einem Kameramann/-frau vereinbarte Vergütung für die jeweilige TV-Produktion die Grundvergütung darstellt, welche, um angemessen i.S.d § 32 UrhG zu sein, mindestens den im jeweils geltenden Gagentarifvertrag vorgesehenen Honoraren entsprechen müsse. Die GVR legt in Ziffer 4 die Höhe der über die bezahlte Grundvergütung hinausgehenden Beteiligungsansprüche fest. Demnach soll Kameraleuten z.B. bei Auftragsproduktionen, die von einem Sender und/oder einem sonstigen Dritten voll finanziert werden, ein Beteiligungsanspruch i.H.v. 1,75 Prozent an allen weiteren Produzentenerträgen, die über das vom Sender oder dem Dritten voll finanzierte Produktionsbudget hinausgehen, zustehen. Dieser Beteiligungsanpruch soll erstmals entstehen, wenn die Erträge 10.000 Euro übersteigen und soll auch bei Rückübertragung oder Rücklizenzierung der Verwertungsrechte des Auftraggebers an den Produzenten gelten.

Laut Pressemitteilung des BVK hat die Constantin Television GmbH dem Einigungsvorschlag widersprochen.

Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer des BVK, erklärt: »Der BVK wird nunmehr verstärkt direkt an Sender herantreten, um faire Nutzungsbeteiligungen für die kinematografischen Bildgestalter direkt mit den Fernsehanstalten zu verhandeln oder notfalls wieder über den Schlichtungsweg zu erreichen.« 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5196:

https://www.urheberrecht.org/news/5196/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.