OLG München verhandelt über Melodie der »heute«-Sendung
Medienberichten zufolge hat sich das OLG München diesen Donnerstag mit der Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit der »heute«-Fanfare zu befassen (Az.: 6 U 2165/13). Der Musikverlag Richard Birnbach hat gegen das ZDF geklagt, weil er die Urheberrechte des Künstlers Klaus Wüsthoff verletzt sieht.
Den im Jahr 1962 von Klaus Wüsthoff für das ZDF komponierte und in den Jahren 1980 und 1984 vom Künstler modernisierte »Fanfaren-Blues« ließ das ZDF 2009 ohne Hinzuziehung Wüsthoffs von einer holländischen Produktionsfirma überarbeiten. Seitdem zahlt der Sender keine Tantiemen mehr an Wüsthoff. Nach Auffassung des Richard Birnbach Verlags enthalte die neue Melodie klare Elemente von Wüsthoffs »Fanfaren-Blues« und stelle daher eine unzulässige Bearbeitung nach § 23 UrhG dar. Das Landgericht folgte dem jedoch in erster Instanz nicht und wies die Klage mit der Begründung ab, es handele sich um eine neue, eigenständige Komposition.
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