US-Gericht lehnt Ermittlung des Anschlussinhabers allein auf Basis der IP-Adresse ab
Eine Richterin am US-Berzirksgericht Florida hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung festgestellt, dass dem Anschlussinhaber eines Internetzugangs nicht allein auf Grundlage der IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung zur Last gelegt werden kann. Auch nach Ermittlung der Identität des Anschlussinhabers könne nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass dieser auch diejeinge Person ist, die die fragliche Copyright-Verletzung tatsächlich begangen hat.
Mit dieser inoffiziellen Begründung lehnte das Gericht laut »Gulli« den Antrag der Malibu Media auf Ermittlung des Besitzers eines Internetzugangs über eine gerichtliche Zwangsverpflichtung des ISP zur Preisgabe der Identität ab. Im Beschluss ist leglich von »unzulässigem Gerichtsstand« die Rede.
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