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24.01.2014; 11:20 Uhr
EuGH entscheidet zur Reichweite technischer Schutzmaßnahmen für eine Videospielekonsole
»Umgehung eines Schutzsystems kann unter bestimmten Umständen rechtmäßig sein«

Der EuGH hat mit gestrigem Urteil in dem Rechtsstreit des Spielekonsolen-Herstellers Nintendo gegen das Unternehmen PC Box entschieden, dass die Umgehung eines Schutzsystems für eine Videospielekonsole unter bestimmten Umständen rechtmäßig sein kann. Der Hersteller der Konsole sei gegen Umgehungshandlungen nur geschützt, so der EuGH, wenn die Schutzmaßnahmen darauf abzielen, die Benutzung nachgeahmter Videospiele zu verhindern (Az.: C-335/12 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Ein italienisches Gericht hatte im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens angefragt, ob der technische Schutz der Nintendo-Konsolen vor illegalen Kopien vom Urheberrecht gedeckt ist. Problematisch sahen die italienischen Richter, dass neben illegalen Kopien von Videospielen auch legale, nicht von Nintendo stammenden Programme, Spiele und generell Multimediainhalte, nicht mit Nintendo-Konsolen kompatibel sind. Damit eine solche von Nintendo unabhängige Software abspielbar ist, muss die technische Schutzvorrichtung der Konsole umgangen werden. 

Der EuGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass der Hersteller auf der Grundlage der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG) eine wirksame technische Maßnahme treffen darf, um Missbrauch zu verhindern. Dieser Rechtsschutz gilt aber laut EuGH nur für solche technischen Maßnahmen, »die diejenigen nicht genehmigten Handlungen der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken oder Verbreitung von Werken verhindern oder unterbinden sollen, für die die Genehmigung des Inhabers eines Urheberrechts erforderlich ist«. Die getroffene Maßnahme müsse den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Entscheidend sei der Zweck der zur Umgehung der Schutzmaßnahmen vorgesehenen Vorrichtungen. Es dürfen keine Vorrichtungen oder Handlungen untersagt werden, die einen anderen wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben als die Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken. Nintendo darf demnach die Konsolen zwar vor illegalen Spielen schützen, wenn die Umgehung dieses Schutzes aber eine andere Funktion hat als die Nutzung illegaler Spiele, darf diese nicht untersagt werden.  

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