ZPÜ: Verwertungsgesellschaften und Verbände einigen sich auf Urheberabgaben für Computer
Laut aktuellen Pressemeldungen haben die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit den in den Verbänden BCH und Bitcom zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs nach dreijährigen Verhandlungen eine Einigung über die Höhe der Vergütungen für mittels PCs erfolgte Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch erzielt.
Die in den neuen Gesamtverträgen vorgesehenen Tarife gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016. Die Tarife berücksichtigen laut Pressemeldungen die in der Padawan-Entscheidung des EuGH gemachten Vorgaben für die Behandlung von sogenannten »Business-PCs« (vgl. Meldung vom 21. Oktober 2010).
Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Dr. Harald Heker (ZPÜ), Dr. Robert Staats (VG Wort) und Dr. Urban Pappi (VG Bild-Kunst) loben »die Bereitschaft der Vertragsparteien, sich für die Sicht der jeweils anderen Partei zu öffnen.« Dies habe die Parteien zusammengeführt und zeige, dass bei gutem Willen aller das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert. »Wir appellieren jedoch an den Gesetzgeber, durch Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt.«
Dokumente:
- Pressemitteilung der ZPÜ vom 27. Januar 2014
- Pressemitteilung der Gema vom 27. Januar 2014
- Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2010, Az. C-467/08 (Padawan), ZUM-RD 2011, 1
Institutionen:
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