Pressetelefon der Letzten Generation
Drei Journalist:innen, deren Gespräche über das Pressetelefon der aktivistischen Gruppe Letzte Generation durch die bayerische Polizei abgehört worden waren, haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Darüber berichtet u.a. netzpolitik.org.
Die Beschwerdefüher:innen hatten sich zuvor vor den ordentlichen Gerichten gegen die Abhörmaßnahmen gewehrt. Diese erachteten die Maßnahmen als zulässig (vgl. Meldung vom 8. August 2024). Die Journalist:innen machen nun geltend, dass diese einfachgerichtlichen Entscheidungen ungerechtfertigt in ihre Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) eingriffen.
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