EGMR verurteilt Slowakei zu Schadensersatzzahlung an Zeitungsverlag
Der EGMR hat die Slowakei wegen Verletzung des Art. 10 EMRK in zwei Fällen zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 26.000 Euro an den Verlag Ringier Axel Springer Slovakia verurteilt (appl. nos. 21666/09 und 37986/09). In seiner heutigen Entscheidung stellte der EGMR fest, dass slowakische Gerichte den Verlag wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzungen verurteilt haben, ohne das Recht auf freie Meinungsäußerung beachtet zu haben.
Wie der Nachrichtendienst »epd medien« meldet ging es um mehrere Artikel in der landesweit erscheinenden Tageszeitung »Novy Cas«. Im ersten Fall habe »Novy Cas« über einen tödlichen Verkehrsunfall berichtet, in den der Sohn des Staatsanwalts als Unfallverursacher verwickelt war. »Novy Cas« nannte sowohl den Staatsanwalt als auch dessen Sohn mit vollem Namen, woraufhin ein slowakisches Gericht den Verlag wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verurteilte. Im zweiten Fall sei ein Kanditat der slowakischen Version von »Wer wird Millionär?« gegen den Ringier Axel Springer Slovakia vorgegangen, da »Novy Cas« ihn im Rahmen ihrer Berichterstattung zu Unrecht des Betrugs verdächtigt habe.
Der EGMR ist der Auffassung, die slowakischen Gerichte hätten in beiden Fällen das Recht auf freie Meinungsäußerng außer Acht gelassen. Die Gerichte hätten es unterlassen zu prüfen, ob »Novy Cas« in gutem Glauben gehandelt habe oder ob ein öffentliches Interesse die Berichterstattung rechtfertige.
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