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19.12.2013; 15:47 Uhr
Urteil gegen Versandhändler Amazon wegen Verstoß gegen Buchpreisbindung
LG Wiesbaden entspricht Klage des Börsenvereins in vollem Umfang

Der Versandhändler Amazon muss bis zu 250.000 Euro zahlen, wenn er künftig erneut die Buchpreisbindung in Deutschland missachtet. Dies hat das LG Wiesbaden entschieden, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. heute mitteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Mitarbeiter von Amazon einen wirksamen Kaufvertrag mit einem Buchkäufer abgeschlossen und dabei einen Preisnachlass gewährt hat. Der Börsenverein hatte die Klage eingereicht. 

»Der Börsenverein fühlt sich nach dem Urteil bestätigt, weil unserer Klage vom LG Wiesbaden in vollem Umfang entsprochen wurde«, kommentiert Alexander Skipis, Hauptgschäftsführer des Börsenvereins, die Entscheidung. 

Wie der Börsenverein zum Hintergrund der Entscheidung mitteilt, wollte der Käufer das Buch ursprünglich gebraucht bei amazon.de über eine Plattform erwerben, auf der sowohl gewerbliche als auch private Anbieter verkaufen. Weil die Verkäuferin nicht bereit war, dafür eine Rechnung auszustellen, wandte sich der Käufer an den Kundenservice von Amazon, der ihm daraufhin sofort ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkaufte.

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