Focus TV scheitert mit Eilantrag im Streit um Vergabe von Drittsendeplätzen
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte Sendezeiten für unabhängige Dritte (sog. Fensterprogramme) im Fernsehpragramm RTL ausgeschrieben. Neben dem Fernsehprogrammanbieter dctp hatte sich u.a. Focus TV um diese Sendezeiten beworben. Die NLM wählte erneut dctp aus, der dort »Spiegel TV« und »stern tv« ausstrahlt. Gegen diese Auswahlentscheidung hat Focus TV vor dem VG Hannover Klage erhoben und in einem Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage begehrt.
Mit Beschluss vom 27. November 2013 (Az.: 7 B 5663/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die erneute Auswahl von dctp durch die NLM bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung rechtmäßig war. Insbesondere der Vorwurf von Focus TV, dctp sei im Verhältnis zu RTL nicht - wie vom RStV gefordert - unabhängig, werde sich im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als unbegründet erweisen, so die Richter laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
Focus TV hatte argumentiert, hinter RTL und dctp stehe gleichermaßen Bertelsmann. Hauptprogramm und Fensterprogramm seien deshalb demselben Unternehmen zuzurechnen, was nach den Vorschriften des RStV unzulässig sei. Die NLM hatte hingegen ihrer Entscheidung eine Stellungname der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zu dieser Frage zugrundegelegt, nach deren Ergebnis dctp zwar dem SPIEGEL-Verlag, dieser aber nicht Bertelsmann zuzurechnen ist. Diese Stellungnahme der KEK hielten die Richter für überzeugend.
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