»Internet Archive« verliert auch in zweiter Instanz
Das Bundesberufungsgericht für den zweiten Bundesgerichtsbezirk hat das erstinstanzliche Urteil in einem Verfahren mehrerer Verlage gegen das »Internet Archive« bestätigt und entschieden, dass die E-Book-Bibliothek des »Internet Archive« US-Copyright verletze und die »Fair-Use-Doktrin« nicht greife (23-1260). Es berichtet heise online.
Die Copyrightverletzung liege darin, dass das »Internet Archive« eingescannte Exemplare von Werken, die es selbst in gedruckter Form besitzt, an seine Nutzer:innen verliehen hat, ohne eine Lizenz für das digitale Verleihen abgeschlossen zu haben. Die »Fair-Use-Doktrin« greife auch nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht. Allerdings stellte das Gericht im Rahmen der »Fair-Use-Prüfung« zugunsten des »Internet Archive« fest, dass es sich dabei um ein nicht kommerzielles Projekt handele, so die Meldung. Für die Begründung von »Fair Use« reicht dies allerdings nicht aus.
Damit hat das Berufungsgericht im Ergebnis wie die erste Instanz entschieden (vgl. Meldung vom 28. März 2024).
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