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27.08.2024; 00:20 Uhr
Resultate des Digital Services Acts
Zwischenfazit der Gesellschaft für Freiheitsrechte

In einem Interview mit Netzpolitik.org zieht Jürgen Bering für die Gesellschaft für Freiheitsrechte ein Zwischenfazit, was sich seit Inkrafttreten des Digital Services Acts insbesondere zum Schutz der Nutzer:innen bei der Verwendung von digitalen Diensten verändert hat.

Seit einem guten Jahr sind weite Teile der Vorschriften, die sich aus dem Digital Services Act (DSA) ergeben, anzuwenden. Behring sieht den Nutzer:innenschutz gegenüber den Plattformen bis jetzt allerdings nur zum Teil als gestärkt an: Zwar hätten der DSA und die daran anknüpfenden nationalen Gesetze u.a. mehr Transparenz und bessere Verfahrensrechte für Nutzer:innen etabliert. Die Umsetzung dieser Rechte sei allerdings teils noch ungenügend. In manchen Bereichen gingen die Regelungen auch nicht weit genug. 

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[IUM/ee]

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