Verdachtsberichterstattung über Rammstein-Schlagzeuger
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem weiteren »Rammstein-Verfahren« zugunsten des Klägers – hier des Rammstein-Schlagzeugers Christoph Schneider – entschieden. LTO fasst die Entscheidung im Eilverfahren zusammen und beleuchtet, welche Aspekte der Entscheidung auch für die weiteren »Rammstein-Verfahren« Bedeutung erlangen können.
Schneider hatte sich in dem Eilverfahren gegen eine Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ) gewendet, die den Verdacht eines sexuellen Übergriffs des Musikers vor über 25 Jahren nahelegt.
Im Verfahren waren sich die Parteien in rechtlicher Hinsicht schon uneins, ob die konkrete Berichterstattung überhaupt einen Verdacht in Bezug auf Schneider erzeuge. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg nahm einen solchen aber an, hielt dann allerdings den für eine entsprechende Berichterstattung notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen nicht für gegeben. Dieselbe Frage wird sich auch in dem Parallelverfahren Til Lindemanns gegen denselben Artikel stellen. LTO sieht die Erfolgschancen der SZ im Verfahren gegen Lindemann nach der Entscheidung des OLG Hamburg im Falle von Schneider nunmehr ebenfalls als gering an.
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