Haftung für TikTok-Algorithmus?
Das US-Bundesberufungsgericht für den dritten Bundesgerichtsbezirk hat in einem Urteil festgestellt, dass die Video-Plattform TikTok unter Umständen für Entscheidungen seiner Algorithmen haften muss. Darüber berichtet u.a. heise online.
Hintergrund des Verfahrens ist der Fall eines 10-jährigen Mädchens, das dem Aufruf mehrerer TikTok-Videos folgte, an der sogenannten »Blackout Challenge« teilnahm und dabei verstarb. Die Challenge forderte dazu auf, sich so lange selbst zu strangulieren, bis man das Bewusstsein verliere.
Streitentscheidend für den Vorwurf der Klagpartei, dass TikTok für den Aufruf zu der Challenge hafte, ist Section 230 des Telecommunications Act of 1996. Die Vorschrift soll grundsätzlich die Haftung von Providern begrenzen. Unklar ist allerdings, wie weit ihr Anwendungsbereich reicht. Der sogenannte »Für-Dich-Feed-Algorithmus« von TikTok, der Videos zusammenstellt und organisiert, könne nach Ansicht des Gerichts aus dem Schutz von Section 230 des Telecommunications Act of 1996 hinausführen. Das Verfahren wurde zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Bundesbezirksgericht zurückverwiesen.
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