Google droht mit Verlinkungs-Stopp auf französische Medienseiten
Google droht der französischen Regierung, die Verlinkung auf französische Medienseiten zu unterlassen, sollte der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Online-Presseinhalte nachgekommen werden. Einem Artikel des »Spiegel« zufolge geht dies aus einem Schreiben des Unternehmens an mehrere Kabinettsmitglieder hervor, das der französischen Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Google wendet sich konkret gegen eine geplante Abgabe, die fällig werden soll, wenn Nutzer von Suchmaschinen auf die Links von Nachrichtenseiten klicken. Die Einführung eines solchen Rechts der Verlage stelle die Existenz des Unternehmens infrage. Vielmehr sollte die französischen Verleger im Auge behalten, dass über die Suchmaschine jeden Monat vier Milliarden »Klicks« auf ihre Seiten führten. Erst im September dieses Jahres hatten französische Verleger eine Abgabe für den Zugriff auf ihre online veröffentlichten Artikel über Suchmaschinen verlangt. Wie »Spiegel« berichtet ist ein entsprechendes Gesetz bereits in Arbeit. Nach Angaben von Google sind hierbei Haftstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis 300.000 Euro für den Fall, dass die Abgabe nicht entrichtet wird, vorgesehen.
In Deutschland hat die Bundesregierung im August dieses Jahres einen Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen (vgl. Meldung vom 29. August 2012). Es sieht ein ausschließliches Recht für Presseverlage vor, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Durch das Leistungsschutzrecht sollen Presseverleger eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen haben, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von Suchmaschinen mit vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen.
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