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06.10.2012; 11:14 Uhr
Ministerrat stimmt Richtlinie zur vereinfachten Nutzung verwaister Werke zu
Umsetzung in Mitgliedstaaten muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen

Einem Bericht von »Heise Online« zufolge hat der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) am 4. Oktober 2012 der vom EU-Parlament im September dieses Jahres verabschiedeten Richtlinie zur vereinfachten Nutzung verwaister Werke zugestimmt. Die Richtlinie beruht auf dem im Juni 2012 zwischen Vertretern des Ministerrats und des EU-Parlaments getroffenen Kompromissvorschlag (vgl. Meldung vom 8. Juni 2012). Die Richtlinie lässt es zu, dass urheberrechtlich geschützte Werke, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist, zu nicht-kommerziellen Zwecken online verfügbar gemacht werden können (vgl. Meldung vom 14. September 2012). Öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen sowie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen danach Werke ihres Archivs nach einer ergebnislos durchgeführten sorgfältigen Suche nach potenziell rechtmäßigen Recheinhabern online nutzen. Falls gegen diese Nutzung doch noch berechtigte Ansprüche erhoben werden, hat der Rechteinhaber Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Nachzahlung wird auf Basis des tatsächlich entstandenen Schadens für die Interessen des Autors berechnet. 

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte am 20. September 2012 in einem Interview mit dem »Deutschlandfunk« die Umsetzung der Richtlinie in dieser Legislaturperiode angekündigt (vgl. Meldung vom 20. September 2012).

 

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