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17.09.2012; 10:14 Uhr
LG Karlsruhe gibt Salafisten gegen SWR nur teilweise Recht
In Bericht gezeigte Bilder der Antragsteller hätten unkenntlich gemacht werden müssen

Einer Pressemitteilung des Landgerichts Karlsruhe zufolge, hat das Gericht am 13. September 2012 einen Antrag des Vereins Gemeinschaft deutsch-sprachiger Muslime e.V., Pforzheim, sowie von 14 Mitgliedern und Besuchern der »Al-Bakara«-Moschee in Pforzheim auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Südwestrundfunk (SWR) weitgehend zurückgewiesen (Az. 3 O 335/12, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die Antragsteller wehrten sich gegen die unter dem Titel »Im Netz von Salafisten« ausgestrahlte Berichterstattung und gingen sowohl gegen bestimmte in der Berichterstattung aufgestellte Behauptungen als auch gegen Abbildungen der Antragsteller vor, die ohne Unkenntlichmachung gezeigt wurden.

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts hielt alle beanstandeten Behauptungen für zulässig. Dabei habe es sich überwiegend um wahre Tatsachen, im Übrigen um zulässige Werturteile gehandelt. Im Einzelnen sei es zulässig gewesen, zwei der Kläger als Islamisten zu bezeichnen. Auch habe die »Al-Bakara«-Moschee als »Salafistenmoschee« bezeichnet werden dürfen, da diese - im Prozess unbestritten - von Salafisten geführt werde. Recht bekamen die Antragsteller hinsichtlich der in der Berichterstattung gezeigten Abbildungen von 8 der 15 Antragsteller. Diese seien ohne die Einwilligung der Abgebildeten und ohne sonstige Rechtsgrundlage erkennbar wiedergegeben worden. Die Zivilkammer sah darin einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dieser Antragsteller. Eine Verbreitung ohne hinreichende Unkenntlichmachung wurde daher untersagt. 

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