Spanien: Erste Website-Sperrung aufgrund umstrittenen »Anti-Piraterie-Gesetzes«
Das neue spanische Gesetz zur Bekämpfung illegaler Kopien im Netz »Ley Sinde«, benannt nach der ehemaligen Kulturministerin Angeles Gonzales-Sinde, zeigt Wirkungen, wie »Zeit Online« berichtet. Mit »Vagos.es« sei nun eine erste populäre Internetseite wegen Verdachts auf Urheberrechtsverletzungen gesperrt worden. »Vagos.de« ist ein Internetforum, auf der die Nutzer laut Gründer Ivan Garcia Estebanez vorwiegend Informationen über Filme, Bücher, Videos oder auch Kochrezepte austauschen. Darüber hinaus haben sie »aber auch Links geteilt, die zu ›Rapidshare‹ oder ›Megaupload‹ führten, wo man direkt Dateien herunterladen konnte«, so Estebanez. Nach seiner Auffassung sei also lediglich auf andere Seiten verlinkt worden, auf denen Downloads möglich waren.
Auf der Grundlage von »Ley Sinde« können Autoren, Produzenten und Interessenverbände vermutete Urheberrechtsverstöße im Internet an die eigens hierfür eingerichtete »Kommission des geistigen Eigentums« melden. Diese besteht aus drei Experten, die vom Kulturministerium jeweils für drei Jahre ernannt werden. Dies Kommission entscheidet darüber, ob ein Verstoß vorliegt und leitet diesen gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaft weiter, welche wiederum die Betreiber der betroffenen Seiten informiert. Innerhalb von 48 Stunden können die Seitenbetreiber den gemeldeten Inhalt löschen oder Einspruch gegen die ergangene Anzeige einlegen.
In dem aktuellen Fall hatte die Wamba Project, welche »Vagos.de« im Jahr 2008 von Estebanez gekauft und bis zuletzt betreut hatte, die Seite umgehend vom Netz genommen und keinen Einspruch eingelegt.
Seit 1. März 2012 seien insgesamt bereits 326 Anzeigen von Autoren und Verbänden eingegangen, erklärte eine Kommissionssprecherin auf Anfrage von »Zeit Online«. Im Moment laufe gegen neun Internetseiten und Provider ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.
Deutsche Experten und Beobachter sehen das spanische Gesetz kritisch. Skeptisch werde insbesondere der Tatsache begegnet, dass das Gesetz die Verantwortung in die Hände einer Kommission statt eines Richters lege. In diesem Zusammenhang wird auch betont, die Probleme bestünden vor allem in einer mangelnden Kontrollmöglichkeit, wer was sperrt. »Man kann davon ausgehen, dass auch zahlreiche Websites darunter leiden werden, die zu Unrecht verdächtigt werden, sich aber nicht ausreichend wehren können«, so Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft.
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