Bauer Verlag: Zweitabdruck eines Paparazzi-Fotos statt Unterlassungserklärung
Das LG Köln muss im Rahmen eines derzeit anhängigen Rechtsstreits über den Informationswert und die gesellschaftliche Bedeutung eines Paparazzi-Fotos entscheiden, das im Klatschmagazin »Closer« des Bauer Verlags veröffentlicht wurde. Das Foto zeigt die Ehepaare Günther Jauch, Thomas Gottschalk und Guido Westerwelle beim gemeinsamen Abendessen. Das berichtet die »Süddeutsche Zeitung«. Auf die Abmahnung durch Günther Jauchs Rechtsanwalt habe die People-Zeitschrift, statt eine Unterlassungserklärung abzugeben, das Foto ein zweites Mal abgedruckt und die Abmahnung zum Anlass genommen über die Verbindung von Politiker und Journalist »zu sinnieren«.
Nach Auffassung des Bauer Verlags sind beide Veröffentlichungen des Bildes rechtmäßig, auch wenn das berechtigte öffentliche Interesse bei der zweiten Veröffentlichung anders gelagert sei als bei der ersten. Das Foto illustriere einen gesellschaftlich bedeutsamen Vorgang. Anders dagegen Jauch-Anwalt Christian Schertz: »Das ist nur noch kalkulierter Rechtsbruch, nichts anderes.« Erst nachdem sie gegen das Paparazzi-Foto vorgegangen seien, habe »Closer einen Fragebogen an Günther Jauch zu seinem Verhältnis zu Guido Westerwelle geschickt, »offensichtlich, um die Berichterstattung noch irgendwie zu rechtfertgen«. Mit investigativer Berichterstattung habe das nichts zu tun. Gerald Mai, Justiziar des Bauer Verlags, entgegnete, bei den überwiegend erfolglosen Angriffen auf die Zeitschrift »Closer« durch »sogenannte Promianwälte« gehe es mehr um Einschüchterungsversuche der Redaktion als um berechtigte Ansprüche.
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