BMG und GEMA vereinbaren europaweite Lizenzierung der anglo-amerikanischen Online-Rechte
Der Musikrechteverlag BMG Rights Management und die GEMA haben eine Vereinbarung zur europaweiten Lizenzierung und Administration der mechanischen Online-Rechte am anglo-amerikanischen BMG-Repertoire abgeschlossen. Dies meldete die GEMA in ihrer gestrigen Pressemitteilung. Bis jetzt mussten diese Lizenzen für jedes Land einzeln vergeben werden. Eine solche grenzüberschreitende Regelung ist daher z.B. für Streamingdienste besonders wichtig.
Mit der Vereinbarung mit BMG verfüge die GEMA nun über einen der attraktivsten Musikrechtekataloge im Online-Bereich, der sowohl nationalen als auch ausländischen Online-Nutzern im Rahmen der paneuropäischen Lizenzierung angeboten werden könne. Im Rahmen der CELAS, einer gemeinsam mit der britischen Verwertungsgesellschaft PRS for Music gegründeten Gesellschaft, verwaltet die GEMA bereits das anglo-amerikanische mechanische Repertoire von EMI Music Publishing. Hinzu kommt die europaweite Lizenzierung des anglo-amerikanischen mechanischen Repertoires von Sony/ATV durch die GEMA-Tochter PAECOL. Nach einer Meldung der »Musikwoche« soll auch der nun mit BMG vereinbarte Lizenzpakt in Form einer eigenen Gesellschaft unter dem Dach der GEMA ausgestaltet werden. Der operative Start der Zusammenarbeit ist nach Angaben der GEMA für den 1. Juli 2012 geplant.
Hintergrund dieser nun dritten Kooperation dieser Art zwischen GEMA und einem großen Musikverlag ist die im Jahr 2005 von der EU-Kommission als sogenannte »Option 3« (pdf-Datei) empfohlene länderübergreifende Wahrnehmung von Urheberrechten im Onlinebereich. Nach der »Option 3« ist es Rechteinhabern erlaubt, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in ganz Europa zu beauftragen. Ziel der »Option 3« ist es, die paneuropäische Lizenzierung für Online-Musik zu vereinfachen, indem eine einzige Lizenzierung für sämtliche EU-Staaten ausreichen soll. Diese Empfehlung der EU-Kommission stieß u.a. deswegen auf Kritik, da ein Wettbewerb um die billigsten Lizenzen zwischen den Verwertungsgesellschaften befürchtet wurde, der letztlich zulasten der Rechteinhaber gehen könne (vgl. Meldung vom 16. September 2005).
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