Rechtliche Handhabe im Umgang mit Deepfakes
In einem Beitrag auf beck aktuell stellt Maximilian Amos das Phänomen »Deepfakes« vor und erläutert, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Deepfakes im geltenden Recht bereits vorhanden sind und wie der aktuelle Stand in der Rechtsdiskussion ist.
Deepfakes erzeugten erhebliche persönlichkeitsrechtliche Gefahren. Dies sei von der Politik und der Rechtswissenschaft bereits erkannt worden. Entsprechende Schutzmaßnahmen wurden etwa im Digital Services Act (DSA) oder dem AI-Act verankert. Weitere Schritte seien auch auf der Justizministerkonferenz im Juni dieses Jahres diskutiert worden.
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