KI-Unternehmen geben Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik zu
In einem US-amerikanischen Rechtsstreit mehrerer großer Musiklabels haben die beklagten KI-Hersteller, Suno und Udio, zugegeben, ihre Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert zu haben. Es greife aber die »Fair Use«-Doktrin. Darüber berichtet heise online.
Im Juni hatten mehrere US-amerikanische Musiklabels die Start-ups Suno und Udio wegen vielfacher Urheberrechtsverletzungen vor zwei US-Gerichten verklagt. Suno und Udio betreiben Musikgeneratoren, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten (vgl. Meldung vom 25. Juni 2024).
In ihrer ersten Stellungnahme haben die Beklagten nunmehr ausdrücklich zugegeben, dass sie urheberrechtlich geschützte Werke nutzten, um ihre KI zu trainieren. Zuvor hatten KI-Unternehmen solche konkreten Aussagen über ihre Trainingspraktiken nicht gemacht, so die Meldung. Die Unternehmen stützen ihre Verteidigungsstrategie daher maßgeblich auf die US-amerikanische »Fair Use«-Doktrin, die unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zulässt.
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