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23.11.2011; 19:51 Uhr
Beuys-Ausstellung in Schloss Moyland: OLG Düsseldorf entscheidet dieses Jahr
LG Düsseldorf hatte entschieden, dass Fotos der Performance als Umgestaltung nach § 23 UrhG genehmigt werden müssen

Nach Berichten der »RP Online« entscheidet das OLG Düsseldorf am 30. Dezember 2011 über den Prozess der VG Bild-Kunst (im Namen der Beuys-Witwe) gegen die Ausstellung von Fotos einer Kunstaktion von Joseph Beuys. Gegnerin ist die Stiftung Museum Schloss Moyland. Es handele sich nach Aussage des 20. Zivilsenats, der am 22. November 2011 über die Sache verhandelte, um eine grundsätzliche Entscheidung, in der man juristisch Neuland betrete, berichtet das Blatt. Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil festgestellt, das auch improvisierte Kunst-Aktionen urheberrechtlich geschützt seien und dabei auf den weiten Kunstbegriff der Verfassung verwiesen. Ein Fotograf übertrage, wenn er Bilder von der Aktion anfertigt, einen dynamischen Prozess in statische Momentaufnahmen und nehme daher eine Umgestaltung nach § 23 UrhG vor, deren Verwertung von der Einwilligung des Rechteinhabers abhängt (vgl. Meldung vom 29. September 2010).

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