Schausteller reagieren auf BGH-Urteil zu GEMA-Gebühren
Anlässlich der Hauptvorstandssitzung des Deutschen Schaustellerbundes hat dessen Präsident Albert Ritter erneut Kritik an dem Urteil des BGH zu den GEMA-Gebühren bei Straßenfesten geübt. Der BGH hat die Berechnung nach der gesamten Veranstaltungsfläche bestätigt, weil die gesamte Veranstaltung von der Musik geprägt und ein Herausrechnen von Fluchtwegen, Toiletten usw. nicht praktikabel sei (vgl. Meldung vom 27. Oktober 2011). Der Deutsche Schaustellerbund geht davon aus, dass nun in Einzelfällen Musik auf Märkten unrentabel werden könnte, wie die »Berliner Morgenpost« berichtet. Dagegen bekundete GEMA-Sprecher Peter Hempel Verhandlungsbereitschaft, auch nachträglich, wenn z.B. Feste schlecht besucht waren: »Mit uns kann man immer reden«. Die Schausteller erklärten bereits in einer Pressemitteilung im Anschluss an das Urteil, dass »Schausteller Multiplikatoren für die Werke der Musiker« seien, »deren Lieder auf den Veranstaltungen durch das Abspielen an den Geschäften massiv beworben würden«. Die oberste Rechtsprechung wollen sie daher nicht hinnehmen: »Wir werden weiter gegen Gebühren kämpfen, die unseren Berufsstand und damit auch die deutschen Volksfeste in ihrer Existenz gefährden«. Nun, heißt es, werde man das Gespräch mit der GEMA suchen.
In dem vielfach gemeldeten Problem der Urheberrechtsvergütung für Notenkopien in Kindergärten und Kindertagesstätten geht es nach Meldung der GEMA voran. Nach dem Beispiel der bayerischen Regelung verhandele die GEMA nun auch mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen über Notenkopien in Kindergärten. Im Frühjahr 2011 schlossen der Freistaat und die kommunalen Spitzenverbände mit der GEMA und der VG Musikedition, für die die GEMA seit 2010 die administrative Durchführung der Rechtewahrnehmung übernimmt, einen Pauschalvertrag, der die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten für Liedblätter in Kindergärten und Kinderkrippen gegen eine von den Kommunen zu tragende Jahrespauschale regelt. Der Pauschalbetrag gilt übergreifend für alle vorschulischen Einrichtungen (vgl. Meldung vom 14. April 2011). Sieben weitere Bundesländer haben Interesse an entsprechenden Vereinbarungen angemeldet, wie die GEMA mitteilt. Die neue Vereinbarung mit den Bundesländern soll eine erhebliche administrative Entlastung der Kindergärten zur Folge haben und den Einrichtungen Rechtssicherheit beim Kopieren von Noten und Liedtexten gewährleisten. Ergebnisse der Vertragsverhandlungen werden noch für das Jahr 2011 erwartet. Die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Dokumente:
- Meldung der Berliner Morgenpost vom 14. November 2011
- Pressemitteilung des Deutschen Schaustellerbundes vom 7. November 2011
- Pressemitteilung der GEMA vom 10. November 2011
Institutionen:
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